Krankentransporte

Information über Kranken/Patiententransporte für sitzende Personen:


Wann bezahlt die Krankenkasse einen Krankentransport für gehunfähige Personen mit dem Taxi?

  • Der Transport muss einer Krankenbehandlung dienen. 
  • Sie müssen gehunfähig sein: Bei der Beurteilung zählen nur medizinische Gründe! z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, massive Gehbehinderung, Rollstuhl, Gehunfähigkeit, red.Allgemeinzustand, Blindheit, Knie / Hüft OP uvm. 
  • Sie brauchen im Voraus einen Transportschein, ausgestellt von Ihrer Behandlungsstelle (z. B. Arztpraxis, Spital, Reha-Anstalt). Ein nachträglich ausgestellter Transportschein ist nicht zulässig. Fragen Sie immer vorher bei Ihrer Behandlungsstelle nach. 
  • Geben Sie den Transportschein beim Transportunternehmen ab, wenn es sich um einen Taxi - Vertragspartner handelt. 
  • Anspruch auf einen Krankentransport besteht zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle, z. B. Spital. Mehrkosten für weitere Strecken sind selbst zu bezahlen.


Wohin können Sie mit dem Taxi fahren?

  • Grundsätzlich zum nächstgelegenen Krankenhaus, Ambulanz, Fachärzten, Therapiezentren, Kuranstalten, usw. oder in Anstalten, die aufgrund ihrer speziellen Einrichtung die Behandlung Ihrer Krankheit übernommen haben.
  • Gründe: Physiotherapien – Kontrollen – Chemotherapien – Bestrahlung – Dialyse – Kur oder Reha Aufnahmen uvm.
  • meinTaxi Gmunden - Friedrich Manhartsgruber


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